StrRS Rüsselsheim

 



Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Rüsselsheim vom 21. Dezember 1987 

Rechtsebene

Rüsselsheim am Main

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, die öffentlichen Straßen von Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind sowie von Inhaber von Rechten in Bezug auf das Grundstück, wie z B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte und Nießbraucher zu reinigen sind.

Die Stadt Rüsselsheim übernimmt für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßenteile die Reinigungspflicht. Sie wird im öffentlichen Interesse mit einer stadteigenen Einrichtung betrieben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

https://www.ruesselsheim.de/fileadmin/user_upload/Ruesselsheim/Stadt_Menu/Rathaus/Ortsrecht/Satzungen_PDFs/Bau_Wohnungswesen/Satzung_ueber_Strassenreinigung_und_Winterdienst.pdf