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Trinkwasserversorgungssatzung Dresden
Trinkwasserversorgungssatzung Dresden
Bezeichnung | Satzung über den Anschluss an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage und die Benutzung der Anlage im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden vom 16. Dezember 1993 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die öffentliche Wasserversorgung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden von der DREWAG Stadtwerke Dresden GmbH betrieben wird und sowohl der Anschluss als auch die Wasserlieferung nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) auf der Grundlage mit dem Betreiber abzuschließender privatrechtlicher Verträge erfolgt. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. |
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