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Upstream‐Emissionsminderungs‐Verordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Anrechnung von Upstream‐Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote vom 22. Januar 2018

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Sie ist nicht anwendbar auf

  • Emissionsminderungen durch Projekttätigkeiten, die zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Verringerung der Emissionen einer Anlage führen, die dem Anwendungsbereich der Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) unterliegt, oder
  • den Anteil an Emissionsminderungen durch Projekttätigkeiten im Inland, der durch öffentliche Fördermittel finanziert wird – es sei denn, die öffentlichen Fördermittel dienen der Absicherung von Investitionen.
Links zur Rechtsänderung

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