GeoWG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern - ENTWURF

Link zum Rechtstext

Geothermie- und Wärmepumpengesetz

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Auf- sowie Ausbau einer Infrastruktur für die Aufsuchung, die Gewinnung sowie die Nutzung von Geothermie sowie für den Auf- und Ausbau von Wärmepumpen sowie von Wärmespeichern. Dieses Gesetz soll einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und zur Ausschöpfung des vorhandenen geothermischen Potenzials leisten, um die sichere und umweltverträgliche Aufsuchung, Gewinnung und Nutzung treibhausgasneutraler Wärme sicherzustellen.

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Zulassung folgender Anlagen:
-> einer Anlage zur Aufsuchung oder Gewinnung von Tiefengeothermie, einschließlich der erforderlichen Bohrungen,
-> einer Anlage zur Gewinnung von oberflächennaher Geothermie, einschließlich der erforderlichen Bohrungen,
-> einer Wärmepumpe, einschließlich der erforderlichen Bohrungen, sowie
-> eines Wärmespeichers, einschließlich der erforderlichen Bohrungen.