SprAuG
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sprecherausschußgesetz vom 20. Dezember 1988 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten. In Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten werden Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt. Der Sprecherausschuß arbeitet mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen. |