SprAuG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sprecherausschußgesetz vom 20. Dezember 1988

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Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten. In Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten werden Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten gewählt. Der Sprecherausschuß arbeitet mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll unter Beachtung der geltenden Tarifverträge zum Wohl der leitenden Angestellten und des Betriebs zusammen.