ENTWURF zur EMFV RV 13-06-2016

Kurzbezeichnung/Link

Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

Bezeichnung

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder

Erscheinungsort

Noch nicht erschienen/verkündet*

Review-Datum13.06.2016

Review

IM ENTWURF: Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)

Betroffenheit

Firmen mit Verwendung von Geräten, die elektromagnetische Felder erzeugen können (z.B. medizinische Geräte, elektrische Zündvorrichtungen); Firmen, die industrielle Galvanik-, Elektrolyse-, Schweiß-, Siegel-, induktiven Erwärmungs- und Härtungsverfahren anwenden; Firmen mit Rundfunk-, Mobilfunk- und Radaranwendungen; Stromerzeuger; Arbeitssicherheit

Nachricht

Ziel der neuen EMFV, die die europäische Arbeitsschutzrichtlinie zu elektromagnetischen Feldern (2013/35/EU) inhaltsgleich in deutsches Recht umsetzt, ist der Schutz von Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit als Folge von direkten und indirekten Wirkungen durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz.

  • Tatsächliche Gefährdungen liegen vor, wenn bei Einwirkung von elektromagnetischen Feldern bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz die Expositionsgrenzwerte überschritten oder ein sicheres Arbeiten nicht möglich ist.
  • Mögliche Gefährdungen liegen vor, wenn bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können oder nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, dass aufgrund der elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz ein sicheres Arbeiten möglich ist.
  • Direkte Wirkungen sind insbesondere die im menschlichen Körper durch Einwirkung von elektromagnetischen Feldern unmittelbar hervorgerufenen nichtthermischen Wirkungen durch die Stimulation von Muskeln, Nerven oder Sinnesorganen und thermischen Wirkungen im menschlichen Gewebe aufgrund von Energieabsorption.
  • Indirekte Wirkungen von elektromagnetischen Feldern durch Einwirkung auf Gegenstände wie beispielsweise medizinische Implantate oder durch Einwirkung auf ferromagnetische Gegenstände in einem starken statischen Magnetfeld (Projektilwirkung) können ebenfalls zu Gefährdungen für Beschäftigte führen.


Wie die europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2013/35/EU regelt auch die EMFV nur die Kurzzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern, da es bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis für mögliche Langzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern gibt. Expositionsgrenzwerte, Auslöseschwellen und die zugehörigen physikalischen Größen sind in den Anlagen 1 bis 3 der EMFV dargestellt.

Nach Inkrafttreten der EMFV werden ihre Anforderungen durch ein praxistaugliches Technisches Regelwerk konkretisiert. Dadurch wird ihre Anwendung in den Betrieben erleichtert. Das Regelwerk wird voraussichtlich Ende 2018 veröffentlicht. Arbeitgeber, die diese Regeln in ihrem Betrieb anwenden, können davon ausgehen, dass sie die Vorschriften der EMFV eingehalten haben (Vermutungswirkung).

Handlungsempfehlung

Führen Sie wie bisher zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes durch, und legen Sie geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten fest.

Berücksichtigen Sie dabei weiterhin die auf Kurzzeitwirkungen bezogenen Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen der Richtlinie 2013/35/EU bzw. der neuen EMFV, um Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen infolge der Einwirkung elektromagnetischen Feldern zu vermeiden.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

REVIEW 13.06.2016

URL-Adresse

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsschutz/2016-04-05-referentenentwurf-emfv.pdf;jsessionid=60678AA0FF7FE6DF8F2F1B2E8DA38C89?__blob=publicationFile&v=1

*Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.