31. BImSchV
Link zum Rechtstext | VOC-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb der in Anhang I genannten Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösungsmittel Tätigkeiten nach Anhang II ausgeführt werden, sofern der Lösungsmittelverbrauch bei den jeweiligen Tätigkeiten die in Anhang I genannten Schwellenwerte überschreitet. Bei Anlagen, in denen eine bestimmte Tätigkeit in mehreren Teilanlagen, Verfahrensschritten oder Nebeneinrichtungen ausgeführt wird, ist für den Lösungsmittelverbrauch die Summe der jeweiligen Teillösungsmittelverbräuche maßgebend. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Immissionsschutz; BetrIng_SumMitteilung; F1_SumBericht; F2_SumImmission |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Februar 2024 |