14. ProdSV
Link zum Rechtstext | Druckgeräteverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 13. Mai 2015 |
Kerninhalte | Diese Verordnung ist auf neue Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, anzuwenden. Sie gilt unter anderem nicht für
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | AufbwSum_Produktsicherheit; ProdS_SumBescha; ProdS_Sum14.ProdSV; ProdS_SumCE; QM_SumCE; Eink_SumCE; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller |
Links zur Rechtsänderung |