13. ProdSV
Link zum Rechtstext | Aerosolpackungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 27. September 2002 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt von neuen Aerosolpackungen, deren Behälter ein Gesamtfassungsvermögen von 50 Milliliter oder mehr aufweist.
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Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | ProdS_Sum13.ProdSV; QM_SumCE; Eink_SumCE |
Links zur Rechtsänderung |