Richtlinie 2013_34_EU
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Kerninhalte | Diese Richtlinie schreibt Koordinierungsmaßnahmen für die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Rechtsformen von Unternehmen vor. Einzelheiten zu den Rechtsformen der Unternehmen der einzelnen Mitgliedstaaten sind in den Anhängen I und II aufgeführt. Sie enthält auch Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie - Richtlinie (EU) 2022/2064). Sie teilt die Unternehmen in Abhängigkeit von Bilanzsumme, Nettoumsatzerlösen und durchschnittlicher Zahl der während des Geschäftsjahrs Beschäftigten in Diese Vorschrift betrifft den Bereich Nachhaltigkeit. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 09. August 2024 |