HonigV
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Honigverordnung vom 16. Januar 2004 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung legt die Anforderungen an die Beschaffenheit von Honig fest und enthält Regelungen zu seiner Kennzeichnung. Sie umfasst jeden Honig und jedes Honigprodukt, soweit diese dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden. |