Richtlinie 2000_54_EG
Link zum Rechtstext | Biologische Arbeitsstoffe |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Das Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit, der sie aufgrund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit ausgesetzt sind oder sein können, einschließlich der Vorbeugung gegen eine solche Gefährdung. Sie legt spezielle Mindestvorschriften in diesem Bereich fest. |
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