Richtlinie 2000_59_EG

 



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Hafenauffangeinrichtungs-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände

NormhistorieABl. EU

Kerninhalte

Diese Richtlinie soll das Einbringen von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen auf See, insbesondere das illegale Einbringen, durch Schiffe verringern, die Häfen in der Gemeinschaft anlaufen, indem die Bereitstellung und Inanspruchnahme von Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände verbessert werden, und damit den Meeresumweltschutz verstärken (Art. 1).

In jedem Hafen ist ein geeigneter Abfallbewirtschaftungsplan aufzustellen.