Richtlinie 2000_76_EG
Aufgehoben
Aufgehoben zum 07.01.2014 gemäß Richtlinie 2010/75/EU.
Link zum Rechtstext | Abfallverbrennungs-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie bezweckt u.a. durch strenge Betriebsbedingungen und technische Vorschriften sowie durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Abfallverbrennungs- und mitverbrennungsanlagen die Vermeidung oder, soweit es praktikabel ist, die Begrenzung von Belastungen der Umwelt, insbesondere der Verunreinigung durch Emissionen in die Luft, den Boden, das Oberflächen und Grundwasser, sowie der daraus resultierenden Gefahren für die menschliche Gesundheit infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. |