BSIG
Link zum Rechtstext | BSI-Gesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vom 14. August 2009 |
Kerninhalte | Das BSIG definiert diverse Verpflichtungen für Unternehmen von besonderem öffentlichem Interesse sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen. Unter diesen zählen die Genehmigungsanforderungen beim Einsatz kritischer Komponenten, die Meldung von Systemstörungen und die Notwendigkeit einer adäquaten Organisationsstruktur. Weiterhin ist von den Unternehmen eine Selbsterklärung einzureichen und etwaige Beeinträchtigungen ihrer Systeme sind zu melden. Diese Bestimmungen tragen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei. Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse sind Firmen, die nicht als Betreiber Kritischer Infrastrukturen gelten UND "Kritische Infrastruktur" im Sinne des Gesetzes sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Auch Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungs- oder Entsorgungsengpässe oder erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit eintreten, können als kritische Infrastrukturen eingestuft werden. Die genannten Sektoren der kritischen Infrastruktur umfassen eine Vielzahl von Unternehmen und Einrichtungen. Hier einige Beispiele: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es gibt viele weitere Unternehmen und Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur gehören können. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Juni 2024 |