5. BImSchV

 



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Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 30. Juli 1993

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Bestellung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF1_SumBeauft2; ImSch_SumBeauft_I-Schutz; ImSch_SumBeauft_Störfall