AbfS AWIGO

 

Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungssatzung AWIGO (Landkreis Osnabrück)

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung der AWIGO im Landkreis Osnabrück vom 14. Dezember 2020

Rechtsebene

AWIGO (Tochtergesellschaft Landkreis Osnabrück)

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Landkreis Osnabrück betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient er sich der Eigengesellschaft „AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH“ als beauftragtem Dritten. Die AWIGO ist berechtigt, zur Erledigung dieser Aufgabe ganz oder teilweise weitere Dritte zu beauftragen.

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt der Landkreis die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) und nach Maßgabe dieser Satzung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Osnabrück

URL-Adresse

https://www.awigo.de/fileadmin/media/downloads/satzungen_gebuehren/abfallentsorgungssatzung_lesefassung-2022.pdf