NiederschlagswasserGebS Oranienburg
Bezeichnung | Gebührensatzung für die Niederschlagswasserbeseitigung vom 16. Dezember 2008 |
Rechtsebene | Stadt Oranienburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung. Niederschlagswassergebühren werden für Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind oder in diese Niederschlagswasser entwässern. |
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Bezeichnung | Stadt Oranienburg |
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