AWS GebS Worms

Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft im Stadtgebiet Worms der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) vom 14. Dezember 2023

Rechtsebene

Stadt Worms

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms (ebwo AöR) betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe der Satzung über die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Stadtgebiet Worms (Abfallwirtschaftssatzung) der ebwo AöR.

Dies umfasst auch die für die Erfüllung dieser Aufgabe betriebenen abfallwirtschaftlichen Außenanlagen. Sie erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung und Anlagen zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren nach Maßgabe der in dieser Satzung enthaltenen Vorschriften.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Worms

URL-Adresse

https://www.ebwo.de/de-wAssets/docs/web/ebwo/Abfallwirtschaftsgebuehrensatzung-ab-01.01.2024.pdf