AbwS Wertheim

Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Wertheim vom 08. Dezember 1997

Rechtsebene

Wertheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Wertheim betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, in Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben gesammelt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.

Die Stadt kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwassersatzung Wertheim

URL-Adresse

https://www.wertheim.de/site/Wertheim2015/get/documents_E481747841/wertheim/Dokumente-2015/Stadtrecht/Abwassersatzung-23-01.pdf