AbfS Minden

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Minden vom 28. Mai 2021

Rechtsebene

Stadt Minden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Minden erfüllt insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Aufgaben, die ihr gesetzlich zugewiesen sind:
=> Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Stadtgebiet anfallen.
=> Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen (§ 46 KrWG).
=> Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist.
=> Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen städtischen Grundstücken im Stadtgebiet.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Minden

URL-Adresse

https://www.minden.de/dokumente/satzungen/staedtische-betriebe-minden/7.3.1-abfallsatzung.pdf?cid=6e1