EWS Minden
Bezeichnung | Entwässerungssatzung der Stadt Minden vom 18. Juli 2018 |
Rechtsebene | Stadt Minden |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt Minden umfasst unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms. |
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Bezeichnung | Stadt Minden |
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