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AbfS Rahden

AbfS Rahden

 

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Rahden vom 19. Oktober 2017

Link zum Rechtstext

Abfallentsorgungssatzung

Kerninhalte

Die Stadt Rahden betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

 

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