AbfS Rahden

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Rahden vom 19. Oktober 2017

Rechtsebene

Stadt Rahden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Rahden betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Rahden

URL-Adresse

https://www.rahden.de/wp-content/uploads/Stadt_Rahden_Ortsrecht_Finanzen_Satzung-ueber-die-Abfallentsorgung.pdf