AWS Landkreis Nürnberger Land

Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Nürnberger Land vom 20. Oktober 2014

Rechtsebene

Landkreis Nürnberger Land

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Landkreis entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen bzw. zu überlassenden Abfälle. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich der Landkreis Dritter, insbesondere anderer Kommunen oder privater Unternehmen, bedienen.

Zum Landkreis gehört auch der Markt Feucht.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Landkreis Nürnberger Land

URL-Adresse

https://www.nuernberger-land.de/fileadmin/user_upload/serviceleistungen/SG_38/Abfallwirtschaftssatzung01.01.15.pdf