AWS Landkreis Nürnberger Land
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Nürnberger Land vom 20. Oktober 2014 |
Rechtsebene | Landkreis Nürnberger Land |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Der Landkreis entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung durch eine öffentliche Einrichtung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen bzw. zu überlassenden Abfälle. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich der Landkreis Dritter, insbesondere anderer Kommunen oder privater Unternehmen, bedienen. Zum Landkreis gehört auch der Markt Feucht. |
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Bezeichnung | Landkreis Nürnberger Land |
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