AbfS Espelkamp

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp vom 22. Dezember 2021

Rechtsebene

Stadt Espelkamp

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Espelkamp betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Espelkamp

URL-Adresse

https://www.espelkamp.de/output/download.php?file=%2Fmedia%2Fcustom%2F2862_569_1.PDF%3F1640609759&fn=C03_Abfallentsorgungssatzung