AbfS Espelkamp
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp vom 22. Dezember 2021 |
Rechtsebene | Stadt Espelkamp |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Espelkamp betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. |
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Bezeichnung | Stadt Espelkamp |
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