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AbfS Landkreis Cloppenburg

AbfS Landkreis Cloppenburg

 

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Cloppenburg in der Fassung vom 26. April 2005

Link zum Rechtstext

Abfallentsorgungssatzung Landkreis Cloppenburg

Kerninhalte

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt der Landkreis die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sowie des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) nach Maßgabe dieser Satzung.

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