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AbfS AWIGO
AbfS AWIGO
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung der AWIGO im Landkreis Osnabrück vom 14. Dezember 2020 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Der Landkreis Osnabrück betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Zur Durchführung dieser Aufgabe bedient er sich der Eigengesellschaft „AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH“ als beauftragtem Dritten. Die AWIGO ist berechtigt, zur Erledigung dieser Aufgabe ganz oder teilweise weitere Dritte zu beauftragen. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt der Landkreis die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) und nach Maßgabe dieser Satzung. |
Links zur Rechtsänderung |
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