AbfS Schwalbach am Taunus

Bezeichnung

Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Schwalbach am Taunus

Rechtsebene

Stadt Schwalbach am Taunus

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Schwalbach am Taunus betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Hessischen
Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, beide in der jeweils geltenden Fassung, und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung.

Sie enthält auch die entsprechenden Gebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Schwalbach am Taunus

URL-Adresse

https://www.schwalbach.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=431&id=419805