AbfS Kreis Minden-Lübbecke
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Minden-Lübbecke vom 20. Oktober 2015 |
Rechtsebene | Kreis Minden-Lübbecke |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entsorgung von Abfällen durch den Kreis Minden-Lübbecke umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen, das Gewinnen von Stoffen oder Energie aus Abfällen (Abfallverwertung) und das Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen nach Maßgabe dieser Satzung. Das Einsammeln und Befördern zur Verwertung und/oder Behandlung bzw. Ablagerung der Abfälle und der Transport zu Umladestationen wird von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als öffentlich–rechtliche Entsorgungsträger nach den von ihnen erlassenen Abfallsatzungen und unter Beachtung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Minden-Lübbecke und den Bestimmungen dieser Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung wahrgenommen. |
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Bezeichnung | Kreis Minden-Lübbecke |
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