URaG

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990

Link zum RechtstextUmweltrahmenG

Kerninhalte

Dieses Gesetz aus DDR-Zeiten enthielt Bestimmungen zum Immissionsschutz, zu kerntechnischer Sicherheit und zum Strahlenschutz, zur Wasserwirtschaft, zur Abfallwirtschaft, zum Chemikalienrecht, zum Naturschutz und zur Landschaftspflege sowie zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Es sind nur noch wenige Vorschriften gültig, darunter die Regelungen für freigestellte Altanlagen nach Art. 1 § 4 bzw. Art. 4 § 3.