6. ProdSV

 



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Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 6. April 2016

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Kerninhalte

Diese Verordnung ist auf neue serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter anzuwenden, die auf dem Markt bereitgestellt werden.

Sie ist nicht anzuwenden auf

  • einfache Druckbehälter, die speziell für eine Verwendung in der Kerntechnik vorgesehen sind und bei denen Schäden die Freisetzung radioaktiver Stoffe zur Folge haben können,
  • einfache Druckbehälter, die speziell zur Ausstattung oder für den Antrieb von Wasserfahrzeugen oder Luftfahrzeugen bestimmt sind,
  • Feuerlöscher.
Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAufbwSum_Produktsicherheit; Eink_SumCE; ProdS_Sum6.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
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Review vom 01. August 2021