AbfEntsS Braunschweig
Kurzbezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig vom 17. Dezember 2013 |
Rechtsebene | Braunschweig |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Braunschweig bestimmt, dass die Stadt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt, zur Erfüllung der Aufgaben der Abfallentsorgung eine öffentliche Einrichtung betreibt und sich zur Erfüllung dieser Aufgaben ganz oder teilweise Dritter bedienen kann, so derzeit der ALBA Braunschweig GmbH, der Remondis GmbH & Co. KG, der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH, der ALBA Recycling GmbH und der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH. Sie regelt unter anderem den Umfang der Abfallentsorgung, den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Abfalltrennung. |
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Bezeichnung | Abfallentsorgungssatzung |
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