Richtlinie 2014_28_EU

 



Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 93/15/EWG.

Link zum Rechtstext

Explosivstoffe für zivile Zwecke

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Explosivstoffe für zivile Zwecke. \par \par Sie normiert die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler von Explosivstoffen und enthält Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften zur Explosivstoffkonformität und zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie zur Überwachung des Unionsmarkts und der Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Explosivstoffe.