Richtlinie 2014_28_EU
Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 93/15/EWG.
Link zum Rechtstext | Explosivstoffe für zivile Zwecke |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie gilt für Explosivstoffe für zivile Zwecke. \par \par Sie normiert die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler von Explosivstoffen und enthält Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften zur Explosivstoffkonformität und zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie zur Überwachung des Unionsmarkts und der Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Explosivstoffe. |