Richtlinie 2014_29_EU

 



Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 2009/105/EG.

Link zum Rechtstext

Druckbehälterrichtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für serienmäßig hergestellte einfache Druckbehälter (nachfolgend „Behälter“ genannt) mit folgenden Merkmalen:

  • Behälter sind geschweißte Behälter, die dazu bestimmt sind, einem relativen Innendruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt zu sein und Luft oder Stickstoff aufzunehmen, jedoch keiner Flammeneinwirkung ausgesetzt werden.
  • Die drucktragenden Teile und Verbindungen des Behälters sind entweder aus unlegiertem Qualitätsstahl oder aus unlegiertem Aluminium oder aus nichtaushärtbaren Aluminiumlegierungen hergestellt.
  • Der Behälter besteht aus einem der beiden folgenden Elemente:
    - einem zylindrischen Teil mit rundem Querschnitt, der durch nach außen gewölbte oder flache Böden geschlossen ist, wobei die Umdrehungsachse dieser Böden der des zylindrischen Teils entspricht;
    - zwei gewölbten Böden mit gleicher Umdrehungsachse.
  • Der maximale Betriebsdruck des Behälters liegt bei 30 bar oder darunter, und das Produkt aus diesem Druck und dem Fassungsvermögen des Behälters (PS × V) beträgt höchstens 10 000 bar x L.
  • Die niedrigste Betriebstemperatur liegt nicht unter -50 °C und die maximale Betriebstemperatur bei Behältern aus Stahl nicht über 300 °C und bei Behältern aus Aluminium oder Aluminiumlegierung nicht über 100 °C.

Sie normiert die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler von Behältern und enthält Vorschriften zur Konformität von Behältern, deren Produkt PS × V mehr als 50 bar x L beträgt, und zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sowie zur Überwachung des Unionsmarkts und der Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Behälter.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)Eink_SumCE; ProdS_Sum6.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE
Links zur RechtsänderungReview vom 11. November 2024