Richtlinie 2014_30_EU
Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 2004/108/EG.
Link zum Rechtstext | EMV-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Gegenstand dieser Richtlinie ist die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln. Sie soll das Funktionieren des Binnenmarkts für Betriebsmittel dadurch gewährleisten, dass ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit festgelegt wird. Diese Richtlinie gilt für Betriebsmittel, d.h. für Geräte oder ortsfeste Anlagen, und normiert im Anhang I die von diesen zu erfüllenden wesentlichen Anforderungen. Sie enthält zudem unter anderem die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 11. November 2024 |