BVOT NRW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen im Land Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 |
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Kerninhalte | Diese Verordnung gilt Die Vorschriften gelten nicht für Bohrungen, die ausschließlich zum Zünden von Sprengladungen bestimmt sind, sowie für das Herstellen von Schächten und Strecken durch maschinelle Bohrverfahren. Sie gelten ferner nicht für Einrichtungen, für die die Bergverordnung für Braunkohlenbergwerke (BVOBr) Anwendung findet. |