Richtlinie 2014_35_EU
Die Richtlinie ist mit Wirkung vom 20. April 2016 vollumfänglich gültig und ersetzt die Richtlinie 2006/95/EG.
Link zum Rechtstext | Niederspannungsrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren. Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind. Sie normiert zudem unter anderem die Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | Eink_SumCE; Eink_SumVerbot; ProdS_Sum1.ProdSV; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE |
Links zur Rechtsänderung |