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Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. Oktober 2008

Kerninhalte

Ziel dieses Gesetzes ist, die Organisation der Unfallversicherung den veränderten Bedingungen in der gewerblichen Wirtschaft anzupassen, die gemeinsame Tragung der Altlasten besser zu verteilen und die Verwaltungsstrukturen insgesamt zu modernisieren.

Zu den Änderungen, die in das SGB VII eingearbeitet wurden, zählen unter anderem die Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften durch Zusammenlegung, die Einführung eines Überaltlastenausgleichs der gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Abschaffung des bisherigen Meldeverfahrens für die Unfallversicherung (kein Lohnnachweis an den Unfallversicherungsträger mehr).