Richtlinie 2014_94_EU
Durch Verordnung (EU) 2023/1804 mit Wirkung vom 13. April 2024 aufgehoben.
Link zum Rechtstext | Alternative Kraftstoffe |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der Union geschaffen, um die Abhängigkeit vom Erdöl so weit wie möglich zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Mit ihr werden Mindestanforderungen für die Errichtung der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe einschließlich Ladepunkten für Elektrofahrzeuge und Erdgas- (LNG und CNG) und Wasserstofftankstellen festgelegt, die von den Mitgliedstaaten durch ihre nationalen Strategierahmen umzusetzen sind, sowie gemeinsame technische Spezifikationen für diese Ladepunkte und Tankstellen sowie Vorgaben für die Nutzerinformation. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. April 2024 |