Richtlinie 98_24_EG
Link zum Rechtstext | Agenzien-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Mit dieser Richtlinie, der vierzehnten Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG, werden Mindestanforderungen für den Schutz der Arbeitnehmer gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch die Wirkungen von am Arbeitsplatz vorhandenen chemischen Arbeitsstoffen oder aufgrund von Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen festgelegt. Zu dieser Richtlinie gibt es folgende Grenzwertlisten:
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. April 2024 Review vom 01. Februar 2022 |