EWS Remscheid

Bezeichnung

Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für Grundstücke mit Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) vom 11. Februar 2019

Rechtsebene

Stadt Remscheid

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt umfasst unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie die Entsorgung des Inhaltes der Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Klärung der Abwässer und Behandlung der Inhalte aus Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt durch den Wupperverband.

Die Stadt stellt zu diesen Zwecken die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen). Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören auch dezentrale öffentliche Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser sowie Ableitungsgräben wie z. B. Straßen- bzw. Wegeseitengräben und Gewässer, die zum Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gewidmet worden sind. Die öffentlichen, dezentralen und zentralen Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Remscheid

URL-Adresse

https://www.remscheid.de/politik-verwaltung/ortsrecht/download-pool/0.03_643_Entwaesserungssatzung_Kleinklaeranlagen_Sammelgruben.pdf