AbfGebS Nürnberg

Kurzbezeichnung

Abfallgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der Abfallentsorgung vom 15. November 2001

Rechtsebene

Stadt Nürnberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Zur Erfüllung der definierten Aufgaben betreibt die Stadt die öffentliche Einrichtung der Abfallentsorgung. Für die Benutzung der im Rahmen dieser öffentlichen Einrichtung von ihr oder den von ihr beauftragten Dritten betriebenen Anlagen und Einrichtungen erhebt die Stadt Gebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Nürnberg

URL-Adresse

https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/820_006_2023_11.pdf