Ufer- und Hafengeld Krefeld

Bezeichnung

Tarif über die Erhebung von Ufer- und Hafengeld im Hafen Krefeld vom 27. November 2001

Rechtsebene

Stadt Krefeld

Art der Norm

Vertrag/Vertragsbedingungen

Kerninhalte

Dieser Tarif gilt für den Bereich der Hafenanlagen der Stadt Krefeld. Für die Benutzung des Hafens werden von den Hafen- und Bahnbetrieben der Stadt Krefeld Ufer- und Hafengeld nach Maßgabe dieses Tarifes erhoben.

Hinweis: Bei dem aufgeführten Kurzzeichen handelt es sich um ein redaktionelles Kurzzeichen, da ein gesetzliches Kurzzeichen nicht vorhanden ist.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Krefeld

URL-Adresse

https://service.krefeld.de/service/ortsrecht

https://service.krefeld.de/system/files/2024-05/8.03-tarif_ueber_die_erhebung_von_ufergeld_und_hafengeld_im_hafen_krefeld.pdf