AbfGebS Bergheim

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Bergheim vom 11. November 1986

Rechtsebene

Bergheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Für die Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung erhebt die Stadt Bergheim zur Deckung der Kosten für das Einsammeln und Befördern und für die Entsorgungskosten der Abfälle Abfallentsorgungsgebühren. Die Abfallgebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Bergheim

URL-Adresse

https://www.bergheim.de/rathaus/ortsrecht/finanzen/2024_abfallgebuehrensatzung_komplett.pdf