StrRS Bergheim
Bezeichnung | Satzung über die Straßenreinigung in der Kreisstadt Bergheim vom 18. Dezember 1986 |
Rechtsebene | Kreisstadt Bergheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Kreisstadt Bergheim betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen jedoch nur der Ortsdurchfahrten, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen wird. Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, der Mischflächen und der Gehwege. Zur Fahrbahn gehören auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bushaltestellenbuchten sowie die Radwege. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist; als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege. |
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Bezeichnung | Kreisstadt Bergheim |
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