Straßenbaubeitragssatzung Krefeld
Kurzbezeichnung | Straßenbaubeitragssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (§ 8 KAG NRW) in der Stadt Krefeld vom 12. Dezember 2016 |
Rechtsebene | Stadt Krefeld |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt Krefeld erhebt zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung - soweit es sich hierbei nicht um die erstmalige Herstellung im Sinne des Baugesetzbuches handelt -, die Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung. Sie werden von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Anlage wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Hinweis: Bei dem aufgeführten Kurzzeichen handelt es sich um ein redaktionelles Kurzzeichen, da ein gesetzliches Kurzzeichen nicht vorhanden ist. |
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Bezeichnung | Stadt Krefeld |
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