EWS Lahnstein

Kurzbezeichnung

Allgemeine Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Stadt Lahnstein vom 30. Juni 2010

Rechtsebene

Stadt Lahnstein

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Lahnstein betreibt in ihrem Gebiet die Abwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung. Das Betreiben der öffentlichen Einrichtung beinhaltet das Sammeln, Ableiten und Behandeln des Abwassers in Abwasseranlagen, die Abfuhr des in geschlossenen Gruben anfallenden Abwassers und die Entsorgung über die Abwasseranlagen und den Bau und die Unterhaltung von nach dem 01.01.1991 erforderlichen Kleinkläranlagen, das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen ordnungsgemäße Beseitigung bzw. Verwertung.

Die Art der Entwässerung (Mischsystem, Trennsystem, qualifiziertes Trennsystem u.a.) ist aus dem Abwasserbeseitigungskonzept entnommen, auf das insofern Bezug genommen wird. Die Ausweisung hat keine rechtsbegründende Wirkung. Inhaltliche oder flächenmäßige Änderungen der Entwässerung werden öffentlich bekannt gemacht.

Art und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung und ihres Ausbaus (Erweiterung, Erneuerung, Verbesserung und Umbau) bestimmt die Stadt Lahnstein im Rahmen der hierfür geltenden Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Herstellung neuer oder den Aus- und Umbau bestehender öffentlicher Abwasseranlagen besteht nicht.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Lahnstein

URL-Adresse

https://www.lahnstein.de/fileadmin/data/Bilder/Verwaltung/Wahlen/Ortsrecht/aes_30_06_2010.pdf