AbfS Bergheim

Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Kreisstadt Bergheim vom 7. Mai 2018

Rechtsebene

Stadt Bergheim

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt Bergheim betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Bergheim

URL-Adresse

https://www.bergheim.de/rathaus/ortsrecht/finanzen/abfallentsorgungssatzung-01.01.21-1.pdf