AbfS Schwerin

Bezeichnung

Satzung über die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll in der Landeshauptstadt Schwerin vom 22. März 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung zur Änderung der Hausmüllentsorgungssatzung gemäß dem Beschluß der Stadtvertretung vom 28. Oktober 2019

Rechtsebene

Stadt Schwerin

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Landeshauptstadt Schwerin betreibt die Haus- und Sperrmüllentsorgung sowie die Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe dieser Satzung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Schwerin

URL-Adresse

https://www.sds-schwerin.de/wp-content/uploads/2020/01/20200130_7-Aenderung-HMES-Lese-internet.pdf