AbwGebS Schwerin

Bezeichnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Schwerin in der Fassung der 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Landeshauptstadt Schwerin vom 05. Dezember 2022

Rechtsebene

Stadt Schwerin

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Landeshauptstadt Schwerin erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen:
=> Schmutzwassergebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung,
=> Niederschlagswassergebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung,
=> Gebühren für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung zur Entsorgung des Inhalts von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Schwerin

URL-Adresse

https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Ortsrecht/Oeffentliche-Einrichtungen/Lesefassung-Abwassergebuehren-in-der-Fassung-erste-Aenderungssatzung.pdf